Chronik
1975 Vereinsgründung
1976
Bau und Einweihung von 3 Hartplätzen (Bitumen-Plast-Belag)
Medenrunde-Teilnahme einer Herrenmannschaft
1977
Bau des 4. Hartplatzes
Aufstellung einer Baubaracke: unser erstes Clubhaus
1978 Beginn des Aufbaus der Jugendarbeit - Einführung der Jugendfördertage
1979 Bau und Einweihung des Clubhauses
1982 Bau und Einweihung der clubeigenen 1-Platz-Tennishalle mit Teppichbodenbelag
1985
Feier des zehnjährigen Vereinjubiläum - Festakt - Festabend - 1. Ortsturnier - Jugendturnier
1986 Umrüstung der 4 Freiplätze auf Kunstrasen-Belag (Sportfloor)
1989
Rücktritt des Gründungsvorsitzenden Klaus Zürn, Ernennung zum Ehrenvorsitzenden
Neuer Vorsitzender wird Thomas Winker
1991 Rücktritt des Vorsitzenden Thomas Winker - Nachfolger wird Roland Winter
1994
Tod des Ehrenvorsitzenden Klaus Zürn
Prominenten-Tennis-Turnier zu Gunsten der Stiftung "Kindern helfen" u. a. mit Dr. Heiner Geißler, Kurt Beck, Dieter Kürten, Marcel Reif, Michael Palme, Winfried Schäfer, Hans Peter Briegel, Marco Haber, Jens Nowottny
1996 Die 4 Freiplätze werden auf Sandplätze umgerüstet
1998 Tennishalle bekommt neuen Bodenbelag (Granulat Slide)
1999 Gründung einer Boule-Abteilung, Bau und Einweihung eines Boule-Platzes
2000 25-jähriges Vereinsjubiläum - Jubiläumsmatinee - Open Air Oldie Night mit "Susi and the Tiebreakers"
2001 Rücktritt des Vorsitzenden Roland Winter - Nachfolger wird Jürgen Scherrer
2004 Open Air Konzert mit der Band "Sean Tracy", bekannt aus Funk und Fernsehen
2005
Auflösung der Boule-Abteilung
Pfalzmeister Herren 50 und Aufstieg in die Verbandsliga Rheinland-Pfalz
2007 Generalsanierung der Freiplätze
2009
Erfolgreiche Medenrunde: Von 16 Mannschaften erringen 8 den Meistertitel in den jeweiligen Klassen,
die Pfalzmeister Herren 40/1 und Herren 55 steigen in die Verbandsliga Rheinland-Pfalz auf
2010
Verein schuldenfrei !!!
Damit neue Investitionen möglich: Sanierung der Tennishalle: Dachisolation, neue Heizung und neuer Bodenbelag (Spezialziegelmehl Indoor Hydroslide)
2011
Im Mai Rücktritt des Vorsitzenden Jürgen Scherrer aus gesundheitlichen Gründen
im Juni stirbt Jürgen Scherrer nach schwerer Krankheit.
Franz Kropp übernimmt als 2. Vorsitzender die Vereinsführung
2012
Franz Kropp wird zum 1. Vorsitzenden gewählt.
Herren 40 Meister der Verbandsliga und damit Aufstieg in die Oberliga Rheinland Pfalz Saar
2013
Franz Kropp tritt als Vorsitzender zurück. Das gleichberechtigte 3er-Team aus Sarah Klau, Stefan Meyer und Sabine Scherrer übernimmt anstelle eines 1. Vorsitzenden die Vereinsführung.
2015
40-jähriges Vereinsjubiläum
Festabend "Weisse Nacht", Festwochenende mit Open-Air-Konzert mit Mario Siegmayer and the Teachers, Sonntags-Frühschoppen mit Pajazzo Palatine Jazz Orchestra, sowie Endspiele zur Stadtmeisterschaft
Nachruf für Jürgen Scherrer
von Franz Kropp, 2. Vorsitzender

Mit Jürgen hat der Tennisverein nicht nur seinen 1. Vorsitzenden, sondern auch seinen Kopf und sein Herz verloren.

Bereits mit 12 Jahren wurde er Gründungsmitglied unseres Vereines. Man glaubt es kaum, aber damals noch als kleines Pummelchen. Schnell entdeckte er sein Talent und seine Freude an der, damals noch weißen, Filzkugel. Als ich 3 Jahre später zum Verein kam, war seine Metamorphose schon weit fortgeschritten und er war der kommende Star am Hagenbacher Tennishimmel. Unvergessen bleiben die oft heiß geführten Duelle die bei Clubmeisterschaften oder Ranglistenspielen ausgetragen wurden. Die großen Gegner waren damals unter anderem Lothar Burg, Henning Otte oder auch Franz König. Ob im Einzel, Doppel oder im Mixed mit Brigitte Walter, Jürgen holte sich unzählige Meisterschaften und Pokale.

Mit ihm zusammen durfte ich bereits damals viele schöne Momente in der Jugend und etwas später bei den Aktiven erleben. Er war stets der Leitwolf des Teams. Unvergessen bleiben unsere Fahrten mit der ersten Jugendmannschaft des TVH im „Tennisbus“, einem alten VW-Bus, zu den Auswärtsspielen.

Wir waren wohl behütet und umsorgt von der damaligen Vorstandschaft mit Claus Zürn, Franz König und Lothar Burg. Ich denke für die Liebe zum Tennis, und speziell zum Tennisverein Hagenbach, wurde in dieser Zeit ein starkes Fundament gelegt. Vor allem Claus Zürn war für Jürgen stets ein Vorbild und Förderer auch über den Tennissport hinaus. Auf tragische Weise verbindet ihn nun auch ein viel zu früher Tod mit ihm.

Wer Jürgen kannte, der weiß, dass er keine halben Sachen machte. Und so kam es, dass er dem Tennissport für einige Jahre entsagte um sich voll auf seine berufliche Laufbahn konzentrieren zu können. Ein „bisschen“ Tennis war im nicht genug, dann lieber gar nicht. Trotzdem hat er seinen Verein nie aus den Augen verloren.

Als es sein Berufs.- und sein Privatleben zuließen, fand er schnell wieder zurück zu seiner alten Leidenschaft. Er konnte es sich bald nicht mehr mit ansehen, dass im TV Hagenbach, wie auch in vielen anderen Tennisclubs, in der Zeit nach dem Becker-Boom, das Vereinsleben nur noch dahin dümpelte. Die Mitgliederzahl war auf unter 200 geschrumpft, Jugendarbeit fand nicht statt und ein großer Schuldenberg drückte den Verein.

Jürgen packte es an. Er stellte sich 2001 zur Wahl als 1. Vorsitzender. Seine Ideen fasste er in einem Leitfaden schriftlich zusammen. Hier definierte er seine ehrgeizigen Ziele die er kurz.-, mittel.- und langfristig erreichen wollte. Auch die Methoden wie dies gelingen sollte waren bereits aufgeführt. Mit seiner Gabe andere Menschen zu motivieren suchte er sich ein Team zusammen, das mit ihm gemeinsam die Aufgaben anging.

Seine Erfolge widerlegten alle Skeptiker und überraschten selbst die Optimisten.

- Nach 10 Jahren konnten die letzten Schulden getilgt werden

- Die Mitgliederzahl stieg in seiner Amtszeit von ca. 190 auf zwischenzeitlich knapp 300. Es musste sogar ein Aufnahmestopp verhängt werden weil die Platzkapazität sonst nicht mehr ausgereicht hätte.

- Regelmäßig nehmen zw. 35 und 50 Jugendliche am Training teil.

Die Basis für den Erfolg des Vereins sah Jürgen von Anfang an in der Jugendarbeit. Er wusste, dass hier Versäumnisse vergangener Jahr nicht von heute auf morgen wettgemacht werden konnten. Mit Beharrlichkeit setzte er auf die Förderung und Bindung von Kindern und Jugendlichen. Er entwickelte neue Ideen und Konzepte um Tennis bei Alt und Jung wieder interessant zu machen oder um Geld für die Umsetzung seiner Pläne aufzutreiben.

Mangels Alternativen engagierte er sich zunehmend selbst als Trainer. Auch hier musste es natürlich perfekt sein. Viele der heute Anwesenden haben selbst erlebt, wie er es stets verstand, Wissen und Technik zu vermitteln, ohne den Spaß zu Kurz kommen zu lassen. Die Arbeit mit Kindern, mit „seinen Kindern“ wie er des Öfteren sagte, war immer seine größte Freude. Einige seiner Schützlinge können mittlerweile große Erfolge vorweisen.

Darüber hinaus vergaß er es aber auch nicht selbst sportlich aktiv zu sein und seine Ziele mit Ehrgeiz zu verfolgen. Seit 2003 spielte er selbst bei den Herren 40 und führte das Team aus der untersten Klasse, der D-Klasse, bis zur Pfalzmeisterschaft und in die Verbandsliga.

Das plötzliche Aufblühen unseres Vereins in einer Zeit, in der bei den meisten Tennisclubs Stagnation oder gar ein Rückgang zu verzeichnen war, blieb im Tennisverband Pfalz nicht verborgen. Er wurde oft von Vorstandskollegen gefragt wie das denn möglich sei. Tipps gab er gerne weiter, aber nachahmen konnte man ihn nicht.

Mit seinem Engagement, seinem Talent andere zu Begeistern und Optimismus zu verbreiten, seinem Einsatz und seiner Präsenz rund um die Uhr, werden auch wir niemanden finden der ihn nachahmen, ihn ersetzen kann.

Jürgen hat unserem Verein bis zuletzt unglaublich viel gegeben. Er hat schon vieles aufgebaut, aber es war ihm nicht vergönnt, alle Ziele und Ideen, die er noch hatte umzusetzen oder das Erreichte zu festigen. Es liegt jetzt bei uns allen ein klein wenig dazu beizutragen das seine Seele sich auch in Zukunft bei uns am Hessbach zu Hause fühlen kann. Getreu seinen letzten Worten im Vereinsjournal 2001 in denen er Konfuzius zitierte:

Es ist besser ein einzig kleines Licht anzuzünden, als die Dunkelheit zu verfluchen.

Lieber Jürgen, der letzte Ball ist gespielt, ruhe in Frieden

Fakten:

Gründungsjahr
1975
Anlage
4 Sandplätze, 1 Hallenplatz
   

 

Beiträge und Gebühren ab 2018

Beiträge
Aktiv
Passiv
Erwachsene Einzelperson
130 EUR
45 EUR
Erwachsene Paar 200 EUR  
Auszubildende/Studenten 70 EUR  
Jugendliche (15- 18 Jahre)
60 EUR
25 EUR
Kinder 6 - 14 Jahre 40 EUR 10 EUR
Kinder bis 5 Jahre
kostenfrei
 
 
Zu leistende Dienste (nur aktive Mitglieder)
Arbeitsstunden    ab 16 - 70 Jahre
Clubhausdienst 1   ab 18 - 75 Jahre


Sonstige Gebühren

 
Je nicht geleistete Arbeitsstunde
30 EUR
 
nicht geleisteter Clubhausdienst
80 EUR  
Clubhausmiete für Mitglieder
150 EUR
incl. 7% MwSt
Clubhausmiete für Nichtmitglieder
300 EUR incl. 19% MwSt
zusätzl. zur Miete während Heizperiode 50 EUR Energiepauschale


Gastgebühren je Stunde
 
Erwachsene
8 EUR
Jugendliche 5 EUR

 

SATZUNG


 

TENNISVEREIN HAGENBACH 1975 e.V.


Beschlossen im Oktober 1994

Geändert im April 2011

Auflage vom April 2011

 

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen Tennisverein Hagenbach, nach Eintrag in das Vereinregister den Zusatz " eingetragener Verein" in Kurzform e.V.

Sitz des Vereins ist Hagenbach / Pfalz


§ 2 Zweck des Vereins

Der Tennisverein Hagenbach e.V. dient der Förderung des Tennissports und anderer Breitensportarten und dies ausschließlich und unmittelbar für die Allgemeinheit. Die zukünftigen Breitensportarten werden als nichtselbstständigen Abteilungen im Tennisverein Hagenbach e.V. geführt.

 

Der wirtschaftliche Geschäftsbetrieb in seiner Gesamteinrichtung dient dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins und ein Überschuß muß innerhalb der Rücklage und vor drei Jahren wieder dem satzungsgemäßen Zweck des Vereins zugeführt werden.

 

Ehrenamtlich tätige Mitglieder können für Ihre Leistungen eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das Nähere regelt die Mitgliederversammlung durch Beschluß.


§ 3 Eintritt von Mitgliedern

Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden; Minderjährige benötigen die Zustimmung des bzw. der gesetzlichen Vertreter. Die Beitrittserklärung hat schriftlich zu erfolgen uns ist an den Vorstand zu richten.

 

Der Vorstand entscheidet über den Aufnahmeantrag nach freiem Ermessen. Bei Ablehnung des Antrages ist er nicht verpflichtet, dem Antragsteller die Gründe mit zu teilen.


§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Ausschluß, Streichung von der Mitgliederliste oder Austritt aus dem Verein.

 

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand. Bei beschränkt Geschäftsfähigen, insbesondere Minderjährigen, ist die Austrittserklärung auch von dem gesetzlichen Vertreter zu unterschreiben.

 

Der Austritt kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres erklärt werden, wobei eine ordentliche Kündigungsfrist von zwei Monaten ein zu halten ist. Eventuelle noch anstehende Forderungen des Vereins verfallen nicht automatisch mit dem Austritt, sondern sind für das fällige Geschäftsjahr zu erbringen.


 

§ 5 Ausschluß von Mitgliedern

Ein Mitglied kann durch Beschluß des Vorstandes von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder von Umlagen in Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn nach Absendung der Mahnung zwei Monate verstrichen und in dieser Mahnung angedroht wurde. Der Beschluß des Vorstandes über die Streichung soll dem Mitglied und der Mitgliederversammlung in der nächsten Sitzung mitgeteilt werden.

 

Verstößt ein Mitglied schuldhaft in grober Weise gegen die Interessen des Vereins, kann es durch Beschluß des Vorstandes aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Beschlußfassung muss der Vorstand dem Mitglied Gelegenheit zur mündlichen oder schriftlichen Stellungnahme geben.

 

Der Beschluß des Vorstandes ist schriftlich zu begründen und dem Mitglied zu zusenden. Gegen den Beschluß kann das Mitglied Berufung an die Mitgliederversammlung einlegen. Die Berufung ist innerhalb eines Monats nach Zugang des Beschlusses beim Vorstand ein zu legen.

 

Der Vorstand hat binnen eines Monats nach fristgemäßer Einlegung der Berufung eine Mitgliederversammlung ein zu berufen, die abschließend über den Ausschluß entscheidet.

 

Das ausgeschlossene Mitglied hat den Jahresbeitrag für das laufende Jahr zu entrichten, ebenso noch anstehende Forderungen des Vereins.


 

§ 6 Mitgliedsbeitrag

Bei der Aufnahme in den Verein ist eine Aufnahmegebühr zu zahlen. Außerdem werden von den Mitgliedern Jahresbeiträge erhoben. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben oder zur Beseitigung finanzieller Schwierigkeiten des Vereins können Umlagen erhoben werden; ebenso kann die Ableistung von Arbeitsstunden gefordert werden. Höhe und Fälligkeit von Aufnahmegebühren, Jahresbeiträgen, Umlagen und Arbeitsstunden etc. werden von der Mitgliederversammlung festgesetzt.

  1.  

    Dabei ist der jährliche Stundenumfang der Arbeitsstunden, sowie die ersatzweise festzusetzende Geldleistung (Stundensatz) für den Fall der nicht geleisteten Arbeitsleistung fest zu setzen. Die Arbeitsleistungen können nur im jeweiligen Kalenderjahr erbracht werden. Die ersatzweise festgesetzte Vergütung ist mit der Beitragszahlung des Folgejahr fällig. Bei freiwilligem Austritt oder Ausschluß oder Streichen aus der Mitgliederliste, ist diese Vergütung, wenn sie noch zu erbringen ist, sofort zu entrichten.

  1.  

    Eine Mitgliedsänderung vom aktiven zum passiven Mitglied kann nur zum Ende eines Geschäftsjahres : 31.12. erfolgen und ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

 

Der Vorstand kann in geeigneten Fällen Gebühren, Beiträge und Umlagen ganz oder teilweise erlassen oder stunden. Entsprechende Anträge sind schriftlich zu stellen.

 

Der jährliche Mitgliedsbeitrag ist spätestens zum 31. März des laufenden Jahres zu entrichten.


§7 Organe des Vereins

  1. Der Vorstand

  2. die Mitgliederversammlung

 

§8 Der Vorstand

Der Vorstand besteht aus folgenden Personen:

A. dem 1. Vorsitzenden

B. dem 2. (stellvertretendem) Vorsitzenden

C. dem Technischen Leiter

D. dem Sportwart

E. dem Kassenwart

F. dem Jugendwart

G. dem Schriftführer


Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes vertreten. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:

  1. Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung sowie Aufstellung der Tagesordnung.

  2. Ausführen von Beschlüssen der Mitgliederversammlung.

  3. Vorbereitung des Haushaltsplanes, Buchführung, Erstellung eines Jahresberichtes.

  4. Beschlussfassung über die Aufnahme von Mitgliedern.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren, gerechnet von der Wahl an gewählt. Er bleibt jedoch bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Jedes Vorstandsmitglied ist einzeln zu wählen. Zu Vorstandsmitgliedern können nur Mitglieder des Vereins gewählt werden. Mit Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt des Vorstandsmitgliedes.

 

Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger wählen. Der Vorstand beschließt in Sitzungen die vom Vorsitzenden bzw. dessen Stellvertreter einberufen werden. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden.

 

Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens vier seiner Mitglieder anwesend sind. Der Vorstand kann im schriftlichen Verfahren beschließen, wenn alle Vorstandsmitglieder den Gegenstand der Beschlussfassung kennen.


§ 9 Beschränkung der Vetretungsvollmacht des Vorstandes

Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5.000 € (i.W. Fünftausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.


 

§ 10 Berufung der Mitgliederversammlung

In der Mitgliederversammlung hat jedes volljährige Mitglied eine Stimme.

 

Zur Ausübung des Stimmrechts kann ein anderes Mitglied schriftlich bevollmächtigt werden. Die Bevollmächtigung ist für jede Mitgliederversammlung besonders zu erteilen; ein Mitglied darf jedoch nicht mehr als drei fremde Stimmen vertreten.

 

Die Mitgliederversammlung ist insbesondere für folgende Angelegenheiten zuständig:

 
  1. Genehmigung des Haushaltsplanes, für das nächste Geschäftsjahr; Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes; Entlastung des Vorstandes.

  2. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge, Aufnahmegebühren und Umlagen

  3. Wahl und Berufung der Mitglieder des Vorstandes.

  4. Beschlußfassung über Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins; Beschlußfassung über den Ausschluß von Mitgliedern.

  5.  

    Ernennung von Ehrenmitgliedern.


§ 11 Einberufung der Mitgliederversammlung

Mindestens einmal im Jahr, möglichst im 1. Quartal, soll die ordentliche Mitgliederversammlung stattfinden. Sie wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt den Mitgliedern als zugegangen, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekanntgegebene Adresse gerichtet ist.

 

Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor Mitgliederversammlung beim Vorstand schriftlich eine Ergänzung der Tagesordnung beantragen.

 

Der Versammlungsleiter hat zu Beginn der Mitgliederversammlung die Ergänzung bekannt zu geben.

 

Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die in Mitgliederversammlungen gestellt werden, beschließt die Versammlung.


§ 12 Außerordentliche Mitgliederversammlung

Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist vom Vorstand ein zu berufen, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn ein Zehntel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt.


§13 Beschlußfassung der Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom Stellvertretendem Vorsitzenden oder dem Schatzmeister geleitet. Ist kein Vorstandsmitglied anwesend, bestimmt die Versammlung den Versammlungsleiter. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Diskussion einem Wahlausschuß übertragen werden.

 

Die Art der Abstimmung bestimmt der Versammlungsleiter. Diese Abstimmung muss schriftlich geführt werden, wenn ein Drittel der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder dies beantragen.

 

Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn mindestens ein Drittel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind. Bei Beschlußunfähigkeit ist der Vorstand verpflichtet, innerhalb von vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung mit der gleichen Tagesordnung ein zu berufen; diese ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig. Hierauf ist in der Einladung hin zu weisen.

 

Die Mitgliederversammlung fasst Beschlüsse im allgemeinen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, Stimmenthaltungen bleiben außer Betracht.

 

Zur Änderung der Satzung ist jedoch eine Mehrheit von drei Vierteln der abgegebenen gültigen Stimmen, zur Auflösung des Vereins eine solche von sieben Zehnteln erforderlich.

 

Über Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll auf zu nehmen, das vom jeweiligen Versammlungsleiter und dem Protokollführer zu unterschreiben ist.

 

Jedes Mitglied ist berechtigt, die Niederschrift ein zu sehen. Sie ist zu Beginn der nächsten Sitzung vom Vorstand vor zu lesen und von der Mitgliederversammlung zu genehmigen.


§ 14 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von sieben Zehnteln der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden.

 

Falls die Mitgliederversammlung nichts anderes beschließt, sind der Vorsitzende und der Stellvertretende Vorsitzende gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren.

 

Das Vermögen des Vereins fällt an die Gemeinde Hagenbach zur Bestreitung besonders förderungswürdiger Ausgaben im Sinne der Gemeinnützigkeitsverordnung.


Hagenbach, den 31.03. 2009

 

 

 

 

 

gez. Jürgen Scherrer                    gez.  Astrid Haslbeck

 

1.Vorsitzender                               Schriftführerin

 


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