Liebe Mitglieder,

kurz vor Beginn der Medenrunde 2021 hat der Verband, wie aus der Anlage ersichtlich,  eine Ablauf-, Nutzungs- und Hygieneempfehlungen aufgestellt. Diese wollen wir, mit Eurer Unterstützung, bestmöglich umsetzen und uns an die Vorgaben halten.

Des Weiteren steht der Öffnung unserer Clubhauses ab Mittwoch, 9. Juni 2021 nichts mehr im Wege. Vergleiche 22. CoBeLVO unter § 7.  Verzehr ist nur am Platz auf der Terrasse gestattet, Abholung an der Theke durch das Einbahnstraßensystem ist erlaubt.

 

Auszug aus der 22.CoBeLVO § 7

„Eine Bewirtung darf ausschließlich an Tischen mit festem Sitzplatz und unter Beachtung der Kontaktbeschränkungen nach § 2 Abs. 1 erfolgen. Eine Bewirtung an der Theke ist nicht zulässig. Erlaubt ist lediglich das Abholen von Speisen und Getränken durch Gäste von der Theke zum anschließenden Verzehr am festen Sitzplatz. …“

 

Auszug aus der 22. CoBeLVO § 2

„(1) Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur gestattet 

1. alleine oder mit den Angehörigen des eigenen Hausstands oder 

2. mit höchstens fünf Personen verschiedener Hausstände, 

wobei Kinder der jeweiligen Hausstände bis einschließlich 14 Jahre sowie geimpfte Personen und genesene Personen bei der Ermittlung der Personenanzahl außer Betracht bleiben. …“

 

 

Folgende Punkte sind zwingend zu beachten:

- Clubhauskasse muss vor Ort sein (Abholung bei Fa. Schoof zu den Öffnungszeiten des Geschäfts)

- Anwesenheitsliste/Kontakterfassung ist zu führen (Überwachung durch Clubhausdienst)

- Mund-Nasen-Schutz ist zu tragen 

o im Clubhaus

o Gang zu den Umkleiden und Toiletten

o Clubhausdienst während des gesamten Dienstes

- Reinigung des Tresens und der benutzten Gegenstände

- Mindestabstand ist einzuhalten

Clubhausdienst ist gleichzeitig Hygienebeauftragter! Dieser hat dafür Sorge zu tragen, dass die Hygienevorschriften des Landes Rheinland-Pfalz (Kreis Germersheim) sowie die Angaben des Tennisvereins Hagenbach 1975 e.V. ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Bei Nichteinhaltung der Vorschriften kann eine Person der Anlage verwiesen werden.

Clubhausdienstkalender hängt wie gewohnt aus.

Die Umkleiden, Duschen und Toiletten sind zur Einzelnutzung geöffnet.

Es wird weiterhin auf die derzeit gültige CoBeLVO und die damit verbundenen Vorschriften verwiesen.

Vielen Dank für Eure Mithilfe, auch gerne bei der Umsetzung der Auflagen!

Eure Vorstandschaft