Platz- und Spielordnung

1. Spielberechtigt sind alle aktiven Mitglieder, sofern diese mit der Beitragszahlung nicht im Rückstand und im Besitz der jeweils gültigen Spielmarke sind. Die Belegung der Plätze wird ausschließlich durch das Belegungssystem / Belegtafel geregelt. Für die Neuerstellung abhanden gekommener Spielmarken wird eine Gebühr von 6 EUR erhoben.

2. Spielberechtigt sind grundsätzlich nur aktive Mitglieder, die mit Ihrer Spielmarke Platz und Zeit auf der Belegtafel ordnungsgemäß und zeitnah (maximal 15 Min. vor gewünschtem Spieltermin) eingehängt haben. Spielmarken dürfen nur bei gleichzeitiger Anwesenheit und Spielbereitschaft aller Spieler in die Belegtafel eingehängt werden.Vorreservierungen die über 15 Minuten hinaus gehen sind unzulässig. Wird aufeinem Platz zu einer Zeit gespielt, ohne dass es auf der Belegtafel durch einhängen derSpielmarke kenntlich gemacht worden ist, hat jedes andere spielberechtigte Paar dasRecht diesen Platz, nach einhängen der Spielmarke in Anspruch zu nehmen. Bei großemSpielandrang werden alle Mitglieder gebeten auf Einzelpaarungen zu verzichten und statt dessen eine Doppelpaarung auszutragen.

3. Platzbelegung für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre. Kinder und Jugendliche sofern diese nicht berufstätig sind, haben von Mo - Fr bis 17.00 Uhr das Spielvorrecht. Erwachsene sind zu diesen Zeiten nur spielberechtigt, wenn Jugendliche die Plätze nicht ordnungsgemäß beanspruchen. Am Wochenende sind Erwachsene und Jugendliche zu jeder Zeit gleichberechtigt. Von Mo - Fr. ab 17.00 - 19.00 Uhr sind Jugendliche ab 15 Jahre spielberechtigt, jedoch nicht an jeweiligen Trainingstagen der Jugendlichen. Bei starkem Spielandrang durch Erwachsene ist das Spielen von Kindern (bis 15 Jahre) nach 17.00 Uhr nicht gestattet.

4. Das Vorstands-Team und der Platzwart können das Schuhwerk überprüfen und bei berechtigten Beanstandungen das Betreten der Plätze untersagen. Grundsätzlich ist das Bespielen der Tennisplätze mit Joggingschuhen und / oder grobstolligem Schuhwerk untersagt.

5. Das jeweilige Mannschaftstraining ist in einem gesonderten Aushang "TRAININGSZEITEN" geregelt. Um Beachtung und Einhaltung wird gebeten.

6. Trainingsplatz ist PLATZ 3+4. Ein anderer Platz darf während des Trainings durch die jeweilig trainierende Mannschaft / Spieler, Hobby-Truppe Plätze 1,2,3) nicht belegt werden und ist mit der jeweiligen neuen Trainingsmarke in der Belegtafel einzuhängen. Ist einer der Trainingsplätze 10 Minuten nach dem angegebenen Trainingsbeginn nicht belegt, so ist er für den allgemeinen Spielbetrieb freigegeben und kann frühestens nach Beendigung der eingehängten Spielzeit belegt werden. Das Ausweichen auf einen anderen Platz als Trainingsplatz ist untersagt. Nach Abschluss der jeweiligen Medenrunde endet auch das Mannschaftstraining. Die Trainingsmarken verlieren ihre Gültigkeit und dürfen nicht mehr in die Belegtafel eingehängt werden.

7. Das Vorstand-Team ist berechtigt, zu Pflichtspielen, bei Freundschaftsbegegnungen, Ranglisten-Turnieren bzw. vereinsinternen Turnieren, Plätze in ausreichender Menge für den allgemeinen Spielbetrieb zu sperren.

8. Gastspieler: siehe getrennte Spielordnung für Gäste

9. Nach Beendigung der Spielzeit sind in jedem Fall, der jeweilig bespielte Platz laut aushängender Pflegeanleitung, komplett (auch die Auslaufzonen) abzuziehen, die Linienbänder zu kehren, wenn nötig ist der Platz vorher mit dem Holzschaber zu ebnen. Die Schleppnetze sind aufzuhängen und dürfen nicht in der Platzecke abgelegt werden.

10. Vor Spielaufnahme müssen die Plätze (wenn trockener Zustand) mit der Handbrause gewässert werden, ggf. während des Spielens wiederholen. Um die Plätze vor Überwässerung zu schützen, ist das Bewässern mit der Beregnungsanlage nur dem Techn. Leiter bzw. Platzwart gestattet.

11. Routinemäßige Revisionsarbeiten zur Instandhaltung der Tennisplätze (während der Saison) werden i. d. R. am Samstag durch unseren Platzwart durchgeführt. Hiernach kann der jeweilige Platz für den Spielbetrieb gesperrt werden. Es ist unter allen Umständen untersagt den betreffenden Platz zu bespielen, wenn dieser durch einhängen der Sperrmarke in der Belegtafel - oder dem platzseitig angebrachten Hinweisschild "Platz gesperrt" ausgewiesen ist.

12. Das Betreten des Clubraumes bzw. des Duschtraktes ist mit Tennisschuhen nicht gestattet. Bitte um Beachtung der Hinweisschilder.

13. In Vereinsinteresse gilt für alle aktiven Mitglieder, dass sich im Rahmen dieser Platz- und Spielordnung, die ein wesentlicher Bestandteil unserer Vereinssatzung darstellt, sich gegenüber allen kameradschaftlich und fair zu verhalten.

14. Für mitgebrachte Gegenstände, Wertsachen und abgestellte Fahrzeuge wird keine Haftung übernommen.

Der Vorstand / SPORTWART
Tennisverein 1975 Hagenbach e.V.
Hagenbach im April 2012